Wir berufen uns auf den Galgenberg zu Buttenhausen, der anno 1504 das erste Mal protokolliert und schriftlich erwähnt wurde.
Die erste offiziell protokollierte Gerichtsbarkeit wurde 1508 von der damaligen Obrigkeit der Familie Stein zu Klingenstein ausgerufen. Buttenhausen sowie alle Leibeigenen gehörten ebenfalls zum Besitz der Familie.
Von der Obrigkeit wurde ein Amtmann benannt, der die Pflicht und das Recht hatte die Gerichtsbarkeit aus- und die Vollstreckung durchzuführen. Der Holzgalgen (Hochgericht), an dem gleichzeitig drei Leute erhängt werden konnten, erfüllte seine Pflicht bis 1738.
Die Gerichtsbarkeit wurde von allen nachfolgenden besitzenden Familien Buttenhausens übernommen. Auch noch von einer der letzten Familien, der Hochherren zu Gemmingen. Der Holzgalgen wurde von den Hochherren zu Gemmingen 1739 durch einen neuen Galgen mit gemauertem Fundament ersetzt.
Bei der Errichtung des neuen Galgens waren zwanzig Zunftmeister aus der Umgebung zugegen, deren Namen schriftlich protokolliert wurden. Auf dem Galgenberg wurde vor mehreren Jahren ein sogenannter Trigometriestein errichtet, der sich noch heute in der Nähe des Galgenfundamentes befindet.